von Dipl.-Psych. Michael Cramer, Psychologischer Psychotherapeut
In diesem Text verwende ich, für eine bessere Lesbarkeit, durchgehend die weibliche Form. Zudem trage ich damit der Tatsache Rechnung, dass die Mehrheit der Personen, die im psychologischen Bereich arbeiten, weiblich ist. Gleichwohl sind alle Menschen gemeint.
Unabhängig davon, wie Sie nach einem Therapieplatz suchen, ob über den üblichen Weg (Folge 3), über Ausbildungsinstitute und Privatpraxen (Folge 4) oder über ein EAP bzw. Kooperationen (Folge 5), Sie werden immer wieder Titeln und Berufsbezeichnungen begegnen, die Sie mit der Frage konfrontieren, was für eine Fachperson Sie eigentlich suchen:
Suchen Sie eine Psychologin? Eine Psychiaterin? Oder eine Psychotherapeutin? Mit Master, Diplom, Promotion oder Approbation? Oder eine Heilpraktikerin für Psychotherapie?
Klingt verwirrend und kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach auseinander zu halten. Man muss nur verstehen, dass diese Titel und Befähigungen zwei Dinge miteinander vermischen.
Sie müssen unterscheiden zwischen Bezeichnungen, die etwas über den Ausbildungsweg aussagen und Bezeichnungen, die etwas über die Heilerlaubnis aussagen. Das eine hat nicht immer etwas mit dem anderen zu tun.
Wenn eine Person sich “-iaterin” nennen darf, dann handelt es sich immer um eine Ärztin. Eine Psychiaterin ist spezialisiert im Bereich Psychiatrie, der ärztlichen Fachrichtung, die sich mit der Behandlung von psychischen Störungen beschäftigt. Eine Pädiaterin ist eine Ärztin, die sich auf den Bereich Pädiatrie spezialisiert hat, also Kinderheilkunde. Die Silbe “-iatr” stammt von dem griechischen Wort “iatros” für Arzt.
Eine Psychiaterin hat also zunächst Medizin studiert. Dabei hat sie über alle Bereiche der Medizin gelernt, ob Innere Medizin, Chirurgie, Dermatologie, Gynäkologie, Urologie, Pädiatrie, Pathologie, Pharmakologie, usw. Psychiatrie war im Studium nur ein Bereich von vielen. Nach rund sechs Jahren Studium erhielt sie mit ihrem Abschluss die Approbation, also die Heilerlaubnis als Ärztin.
Um Psychiaterin zu werden, musste sie nach dem Studium noch eine Facharztweiterbildung machen. Diese dauerte nochmal in etwa vier Jahre. Dort lernte sie, wie man psychische Krankheiten behandelt, auch medikamentös. Weil eine Psychiaterin eine Ärztin ist, darf sie Medikamente verschreiben, z.B. Psychopharmaka. Nach dem Abschluss der Facharztweiterbildung ist sie Fachärztin für Psychiatrie oder Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, was man kurz Psychiaterin nennt.
Eine Psychologin hat Psychologie studiert, nicht Medizin. Sie hat sich also von Anfang an vor allem mit dem menschlichen Erleben und Verhalten beschäftigt. Sie ist spezialisiert auf die Psyche, und zwar über das krankhafte Geschehen hinaus. Psychologinnen studieren erst einmal, wie die gesunde Psyche aufgebaut ist und funktioniert. Psychopathologie und Psychotherapie, also die Lehren über die krankhaften Erscheinungen der Psyche und ihre Behandlung, sind Bestandteile des Psychologiestudiums, aber nicht unbedingt der Fokus.
Nach fünf Jahren beendet man das Masterstudium (früher war das der Diplom-Studiengang) und ist dann Psychologin MSc. (früher Dipl.-Psych., also Diplom-Psychologin). Eine Heilerlaubnis (Approbation) hat eine Psychologin aber nicht direkt nach dem Studium. Wie gesagt, geht es in der Psychologie um weit mehr als um Krankheiten. Vielleicht möchte man lieber in der Werbepsychologie arbeiten oder in der Verkehrspsychologie, Wehrpsychologie, Rechtspsychologie, Kriminalpsychologie, Umweltpsychologie, Wirtschaftspsychologie, Betriebspsychologie, Gesundheitspsychologie, Sportpsychologie, usw. Für all das braucht man keine Heilerlaubnis.
Möchte eine Psychologin als Psychotherapeutin arbeiten, benötigt sie natürlich eine Heilerlaubnis. Nach dem Psychologiestudium muss sie eine vier- bis fünfjährige Psychotherapieausbildung anschließen, um die Approbation zu erlangen und sich auf eine der vier anerkannten Therapierichtungen zu spezialisieren (Verhaltenstherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Therapie, Analytische Therapie). Nach ihrem Abschluss ist sie Psychologische Psychotherapeutin.
Seit einigen Jahren gibt es einen neuen Weg, Psychotherapeutin zu werden: Man kann jetzt direkt ein Studium der Psychotherapie belegen, wenn man weiß, dass man später in diesem Bereich arbeiten will und nicht in einem anderen Bereich der Psychologie. Wie bei den Ärztinnen, erhält man nach dem Abschluss gleich die Approbation, also die Heilerlaubnis.
Aber auch nach diesem Studium folgt eine mehrjährige Weiterbildung, so wie bei den Ärztinnen die Facharztweiterbildung, um sich auf eine der vier anerkannten Therapierichtungen zu spezialisieren. Der Ausbildungsweg wird also durch die neue Möglichkeit nicht unbedingt kürzer, aber die Approbation wird früher erlangt, was positive Auswirkungen auf die Vergütung hat.
Die Approbation ist also die akademische Heilerlaubnis. Um sie zu erlangen, muss man nicht nur lange studiert haben (Medizin, Psychologie oder Psychotherapie), lange Weiterbildungen gemacht haben (Facharztweiterbildung, anerkanntes Therapieverfahren) sondern sich auch Supervisionen unterzogen haben und Praktika gemacht haben. Supervisionen werden von Lehrtherapeutinnen durchgeführt. Die angehenden Therapeutinnen müssen hunderte Stunden Therapie unter Anleitung und Aufsicht von Supervisorinnen absolvieren. Auf diese Weise werden therapeutische Fähigkeiten vermittelt und die therapeutische Qualität der Arbeit der angehenden Therapeutinnen überprüft.
Doch das ist nicht alles. Hat man endlich seine Approbation, möchte man sie natürlich behalten. Personen mit Approbation, ob Ärztinnen, Psychologische Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeutinnen nach der neuen Ausbildungsrichtlinie, müssen regelmäßig Fortbildungen besuchen und gegenüber der Ärzte- bzw. Psychotherapeutenkammer mindestens 250 Stunden Fortbildung alle fünf Jahre nachweisen, um ihre Heilerlaubnis zu behalten.
In Deutschland gibt es eine zweite Heilerlaubnis, die all das nicht erfordert und die jede Person erlangen kann, die nicht vorbestraft ist: Die Heilerlaubnis als Heilpraktikerin.
Es ist kein formaler Ausbildungsweg erforderlich, um Heilpraktikerin zu werden. Zwar können Kurse belegt werden, es ist aber keine Pflicht. Man kann sich den Lehrstoff selbst aneignen und sich zur Prüfung anmelden.
Die Prüfung wird vom Gesundheitsamt abgenommen. Ziel der Prüfung ist nicht, die therapeutische Qualität zu ermitteln, sondern sicherzustellen, dass die angehende Heilpraktikern keine “Gefahr für die Volksgesundheit” darstellt, wie es im Gesetz heißt.
Es gibt den sogenannten “kleinen Heilpraktiker”, das ist die Heilerlaubnis als Heilpraktikerin beschränkt auf den Bereich der Psychotherapie. Es gibt unter den Heilpraktikerinnen mit Beschränkung auf den Bereich Psychotherapie auch studierte Psychologinnen, Sozialpädagoginnen und andere Personen mit fachverwandtem akademischem Hintergrund. Manche davon haben therapeutische Aus- und Weiterbildungen absolviert und wissen, was sie tun. Aber das ist nicht garantiert und erfordert, dass Sie als Patientin genau nachschauen und (hinter-)fragen, was die jeweilige Heilpraktikerin tatsächlich für Qualifikationen vorzuweisen hat.
Ihre Ärztin ist keine Doktorin? Aber Ihre Heilpraktikerin ist eine? Wie geht denn das? Ganz einfach: Weil der akademische Grad "Dr." nichts mit der Heilerlaubnis zu tun hat.
Wenn jemand ein Studium an einer Universität absolviert hat, kann sie nach ihrem Abschluss eine Promotion anstreben, also einen Doktorgrad erlangen. Dazu muss sie eine wissenschaftliche Arbeit schreiben, eine sogenannte Dissertation oder Doktorarbeit.
Wenn eine Person Physik studiert hat oder Biologie, Mathematik, Kunst, Musik, Psychologie, Soziologie, Geschichte, Maschinenbau, Literatur, usw. kann sie nach ihrem Studium eine Doktorarbeit in ihrem Fach schreiben und damit den Doktorgrad erlangen. Das muss sie aber nicht.
Auch eine Medizinstudentin kann eine solche Arbeit schreiben und damit den Doktorgrad erlangen, muss sie aber nicht. Deshalb gibt es Ärztinnen, die keinen Doktorgrad haben. Den brauchen sie nicht, um praktizieren zu dürfen. Der Doktorgrad sagt aus, dass eine Doktorarbeit geschrieben wurde, aber es sagt nichts über die Qualität als behandelnde Ärztin.
Ein Beispiel: Die Doktorarbeit könnte das Thema “Verdauungsstörungen bei Mäusen im Vergleich zu Menschen” haben. Wenn diese Ärztin Psychiaterin geworden ist, hilft sie ihren Patientinnen deshalb auch nicht besser, als ihre Kollegin ohne Doktortitel.
Und wieso hat nun meine Heilpraktikerin einen Doktortitel, wenn man doch nicht studiert haben muss, um Heilpraktikerin zu werden? Ganz einfach: Eine Person kann irgendetwas studiert haben, in diesem Fach dann den Doktortitel erworben haben und außerdem, aus welchen Gründen auch immer, die Prüfung zur Heilpraktikerin beim Gesundheitsamt abgelegt haben.
Ein Beispiel: Eine Person könnte Geschichtswissenschaften studiert haben und mit einer Arbeit zum Thema “Marktplatzorganisation im Mittelalter” den Doktortitel erlangt haben. Außerdem legt sie beim Gesundheitsamt die Prüfung als Heilpraktikerin ab. So könnte es sein, dass eine Heilpraktikerin einen Doktortitel trägt.
Noch einmal die Eingangsfrage: Suchen Sie eine Psychologin? Eine Psychiaterin? Oder eine Psychotherapeutin? Mit Master, Diplom, Promotion oder Approbation? Oder eine Heilpraktikerin für Psychotherapie?
Die folgende Tabelle hilft Ihnen, die Übersicht zu behalten:
| Berufsbezeichnung | Studium | Heilerlaubnis |
Medikamente |
Fortbild.Pflicht |
|
Psychiaterin (Fachärztin für Psychiatrie/Psychotherapie) |
Medizin, danach Facharztweiterbildung |
Approbation | Ja | Ja |
| Psychologische Psychotherapeutin |
Psychologie, danach Psychotherapieausbildung |
Approbation | Nein | Ja |
|
Psychotherapeutin (nach neuem Studiengang) |
Psychotherapie, danach Vertiefungsrichtung |
Approbation | Nein | Ja |
| Psychologin | Psychologie | Nein | Nein | Nein |
| Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie | nicht erforderlich |
Erlaubnis des Gesundheitsamts |
Nein | Nein |
Als wenn das nicht schon kompliziert genug wäre, kann jede dieser Therapeutinnen auch noch unterschiedliche Therapieverfahren und Methoden nutzen. Wie Sie im Wirrwarr der Therapieangebote durchblicken und erkennen, welche davon wissenschaftlich fundiert und seriös sind, zeige ich Ihnen in der nächsten Folge dieser Serie.
Autor:
Dipl.-Psych. Michael Cramer
Psychologischer Psychotherapeut,
Master of Advanced Studies in Psychotherapie
mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie (Uni Bern)