Praxis für Psychotherapie Michael Cramer
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Therapieplatz über den Arbeitgeber? Gibt’s das?

von Dipl.-Psych. Michael Cramer, Psychologischer Psychotherapeut

In Folge 4 dieser Serie habe ich Ihnen bereits zwei unbekannte Wege zum Therapieplatz vorgestellt, die aber prinzipiell jedem offen stehen.

 

In der heutigen Folge geht es um zwei seltene Möglichkeiten, die zudem von Ihrem Arbeitgeber abhängen und deshalb in der Regel nur Beschäftigten von großen Firmen oder Konzernen zur Verfügung stehen.

Employee Assistance Program (EAP)

Große Firmen und Konzerne bieten ihren Mitarbeitenden manchmal die Unterstützung durch ein Employee Assistance Program (EAP) an. Diese Mitarbeiterunterstützungsprogramme sind externe Dienste, deren Leistungen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Sie sind Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).

 

EAPs bieten unter anderem psychische und soziale Beratung in Krisen, bei Konflikten und Belastungen an, unabhängig ob diese die Arbeit oder das Privatleben betreffen. Je nach Vertrag, dürfen auch die Angehörigen der Beschäftigten das EAP in Anspruch nehmen.

 

Die Kontaktaufnahme mit dem EAP kann anonym erfolgen, z.B. telefonisch. Selbst wenn sie nicht anonym erfolgt, besteht gegenüber dem Arbeitgeber Schweigepflicht, wie sie auch für eine öffentliche Beratungsstelle gilt. Das EAP darf dem Arbeitgeber nicht mitteilen, wer aus der Belegschaft den Dienst in Anspruch genommen hat.

 

Ein Angebot von EAPs ist die Suche nach einem Therapieplatz in der ambulanten Psychotherapie oder in einer Klinik. Wenn Ihr Arbeitgeber die Leistungen eines EAP eingekauft hat, können Sie sich an den Dienst wenden und ihn um die Suche nach einem Therapieplatz bitten. Dieser schreibt dann Praxen und Kliniken an, ohne Ihren Namen zu nennen, und fragt nach freien Plätzen für Sie.

Kooperation mit Psychotherapeut*innen

Manche Firmen kooperieren mit psychotherapeutischen Berufsverbänden oder sogar direkt mit einzelnen Praxen in ihrer Umgebung. Diese Kooperationen sind Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) des Unternehmens.

 

Eine solche Kooperation sieht vor, dass Beschäftigte eine bestimmte Anzahl an Stunden oder Sitzungen pro Jahr bei einer kooperierenden Praxis als psychische Gesundheitsberatung in Anspruch nehmen dürfen (z.B. 5 Sitzungen pro Jahr). Diese werden dann mit dem Arbeitgeber anonym abgerechnet und es besteht selbstverständlich Schweigepflicht.

 

Zwar geht es hier nicht um Therapievermittlung, aber zumindest um psychische Unterstützung. Aus dieser Unterstützung wird manchmal ein Therapieplatz. Menschen, die über diesen Weg in die Praxis kommen, wird nicht selten ein Therapieplatz angeboten, wenn sich herausstellt, dass eine Therapie notwendig ist und die einfache Gesundheitsberatung nicht ausreicht.

Was Sie tun können

  1. Wenn Sie nicht sicher sind, was Ihr Unternehmen alles im Rahmen des BGM anbietet, fragen Sie in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat nach.
  2. Falls es ein EAP oder eine Kooperation mit Praxen gibt, sprechen Sie bei Zweifeln mit dem Betriebsrat über die rechtlichen und vertraglichen Bedingungen.
  3. Nehmen Sie Kontakt zum EAP oder der kooperierenden Praxis auf. Wenn Sie unsicher sind, machen Sie dies zunächst anonym. Erkundigen Sie sich, wie man Sie unterstützen kann und ob die Suche nach einem Therapieplatz angeboten wird.

Unabhängig davon, wie Sie nach einem Therapieplatz suchen, ob über den üblichen Weg  (Folge 3), über Ausbildungsinstitute und Privatpraxen (Folge 4) oder über ein EAP bzw. Kooperationen, Sie werden immer wieder Titeln und Berufsbezeichnungen begegnen, die Sie mit der Frage konfrontieren, was für eine Fachperson Sie eigentlich suchen. In der nächsten Folge verrate ich Ihnen die Bedeutung der häufigsten Psycho-Titel.

Autor:

Dipl.-Psych. Michael Cramer

Psychologischer Psychotherapeut,

Master of Advanced Studies in Psychotherapie

mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie (Uni Bern)

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