Praxis für Psychotherapie Michael Cramer
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Zwei Wege zum Therapieplatz, die kaum jemand kennt

von Dipl.-Psych. Michael Cramer, Psychologischer Psychotherapeut

In Folge 3 dieser Serie habe ich Ihnen die Standardsuche nach einem Therapieplatz beschrieben und Ihnen allgemeine Tipps gegeben, wie Sie Ihre Chancen erhöhen können. 

 

In dieser Folge stelle ich Ihnen zwei weniger bekannte Wege vor, wie man einen Therapieplatz finden kann.

Ausbildungsinstitute

Im letzten Abschnitt unserer sehr langen Ausbildung beginnen wir damit, Patientinnen und Patienten im ambulanten Bereich zu behandeln. Das passiert entweder in der Ambulanz eines Ausbildungsinstituts oder in einer normalen Psychotherapiepraxis, die mit einem Institut kooperiert. 

 

Sie können sich also an Ausbildungsinstitute für Psychotherapie wenden und dort nachfragen, wann ein Therapieplatz in deren Ambulanz frei wird. Die Wartezeit ist in der Regel deutlich kürzer als in normalen Praxen. Sie können dort auch in Erfahrung bringen, mit welchen Praxen in Ihrer Nähe das Institut kooperiert, denn auch in einer solchen Kooperationspraxis, kann die Wartezeit etwas kürzer sein.

 

Und noch ein Plus hat die Therapie bei einem Ausbildungsinstitut: Alle Therapien werden ständig supervidiert. Ihre Therapeutin bzw. Ihr Therapeut muss nach jeder vierten Sitzung Ihren Fall mit einer erfahrenen Lehrtherapeutin bzw. einem Lehrtherapeuten besprechen. Dieses Vier-Augen-Prinzip sorgt für hohe therapeutische Qualität.

 

Hier finden Sie eine Liste der anerkannten Ausbildungsinstitute in Bayern.

 

Tipp: Meine Praxis kooperiert z.B. mit Instituten in München, also 100 km entfernt. Wählen Sie daher Ihren Suchradius ruhig großzügig, kooperierende Praxen können weit verstreut sein.

Kostenerstattung

Neben den Psychotherapiepraxen mit Kassenzulassung gibt es auch Privatpraxen. Manche Privatpraxen bieten an, mit Ihnen das sogenannte Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einzuleiten, falls Sie bei Praxen mit Kassenzulassung keinen Platz finden.

 

Denn wenn bei Ihnen eine Psychotherapie erforderlich (indiziert) ist, muss Ihre Krankenkasse diese grundsätzlich auch bezahlen. Wenn es keinen Platz in einer Praxis mit Kassenzulassung gibt und die bevorstehende Wartezeit nicht zumutbar ist, können Sie beantragen, dass die Krankenkasse Ihnen die Therapie in einer Privatpraxis bezahlt.

 

Wenn Sie also damit anfangen, Praxen mit Kassenzulassung wegen eines Therapieplatzes zu kontaktieren, protokollieren Sie jeden Versuch und jede Absage. Lassen Sie sich am besten von den absagenden Praxen schriftlich geben, wann frühestens wieder mit einem Therapieplatz zu rechnen ist. 

 

Klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, wie viele Absagen Sie nachweisen müssen und wie lang die Wartezeit sein muss, damit die Kasse diese als unzumutbar akzeptiert und die Kosten übernimmt. 

 

Klären Sie vorab mit der Privatpraxis, ob sie alle Qualifikationen hat, die man benötigt, um als Privatpraxis mit gesetzlichen Kassen im Kostenerstattungsverfahren abrechnen zu dürfen.

 

Wichtig: Voraussetzung für das Kostenerstattungsverfahren ist, dass Sie zumindest ein Erstgespräch im Rahmen einer sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde in einer Praxis mit Kassenzulassung (oder in einer Ambulanz eines Ausbildungsinstituts) hatten. Dort stellt man Ihnen das Formular PTV11 aus, das bescheinigt, dass Sie eine Psychotherapie benötigen. 

Die beiden Wege Schritt für Schritt zusammengefasst

Ausbildungsambulanzen

  1. Suchen Sie in dieser Liste nach Ausbildungsinstituten in Ihrer Umgebung.
  2. Wählen Sie den Suchradius lieber großzügig.
  3. Kontaktieren Sie die Ambulanzen per Telefon oder E-Mail.
  4. Fragen Sie nach Therapieplätzen in der Ambulanz und in kooperierenden Praxen.

 

Kostenerstattung

  1. Psychotherapeutische Sprechstunde als Voraussetzung, ausgefülltes Formular PTV11.
  2. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse zum Thema Kostenerstattung.
  3. Fragen Sie Privatpraxen, ob sie nach Kostenerstattungsverfahren abrechnen dürfen.
  4. Protokollieren Sie alle Versuche, bei Praxen mit Kassenzulassung einen Platz zu bekommen.
  5. Lassen Sie sich schriftlich geben, wann der nächste Therapieplatz frühestens frei wird.
  6. Beantragen Sie Kostenerstattung in enger Absprache mit der Privatpraxis.

In der nächsten Folge stelle ich Ihnen zwei weitere unbekannte Optionen vor, einen Therapieplatz zu finden. Diese Optionen sind vor allem für Beschäftigte großer Firmen interessant.

Autor:

Dipl.-Psych. Michael Cramer

Psychologischer Psychotherapeut,

Master of Advanced Studies in Psychotherapie

mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie (Uni Bern)

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