von Dipl.-Psych. Michael Cramer, Psychologischer Psychotherapeut
In Folge 3 dieser Serie habe ich Ihnen die Standardsuche nach einem Therapieplatz beschrieben und Ihnen allgemeine Tipps gegeben, wie Sie Ihre Chancen erhöhen können.
In dieser Folge stelle ich Ihnen zwei weniger bekannte Wege vor, wie man einen Therapieplatz finden kann.
Im letzten Abschnitt unserer sehr langen Ausbildung beginnen wir damit, Patientinnen und Patienten im ambulanten Bereich zu behandeln. Das passiert entweder in der Ambulanz eines Ausbildungsinstituts oder in einer normalen Psychotherapiepraxis, die mit einem Institut kooperiert.
Sie können sich also an Ausbildungsinstitute für Psychotherapie wenden und dort nachfragen, wann ein Therapieplatz in deren Ambulanz frei wird. Die Wartezeit ist in der Regel deutlich kürzer als in normalen Praxen. Sie können dort auch in Erfahrung bringen, mit welchen Praxen in Ihrer Nähe das Institut kooperiert, denn auch in einer solchen Kooperationspraxis, kann die Wartezeit etwas kürzer sein.
Und noch ein Plus hat die Therapie bei einem Ausbildungsinstitut: Alle Therapien werden ständig supervidiert. Ihre Therapeutin bzw. Ihr Therapeut muss nach jeder vierten Sitzung Ihren Fall mit einer erfahrenen Lehrtherapeutin bzw. einem Lehrtherapeuten besprechen. Dieses Vier-Augen-Prinzip sorgt für hohe therapeutische Qualität.
Hier finden Sie eine Liste der anerkannten Ausbildungsinstitute in Bayern.
Tipp: Meine Praxis kooperiert z.B. mit Instituten in München, also 100 km entfernt. Wählen Sie daher Ihren Suchradius ruhig großzügig, kooperierende Praxen können weit verstreut sein.
Neben den Psychotherapiepraxen mit Kassenzulassung gibt es auch Privatpraxen. Manche Privatpraxen bieten an, mit Ihnen das sogenannte Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einzuleiten, falls Sie bei Praxen mit Kassenzulassung keinen Platz finden.
Denn wenn bei Ihnen eine Psychotherapie erforderlich (indiziert) ist, muss Ihre Krankenkasse diese grundsätzlich auch bezahlen. Wenn es keinen Platz in einer Praxis mit Kassenzulassung gibt und die bevorstehende Wartezeit nicht zumutbar ist, können Sie beantragen, dass die Krankenkasse Ihnen die Therapie in einer Privatpraxis bezahlt.
Wenn Sie also damit anfangen, Praxen mit Kassenzulassung wegen eines Therapieplatzes zu kontaktieren, protokollieren Sie jeden Versuch und jede Absage. Lassen Sie sich am besten von den absagenden Praxen schriftlich geben, wann frühestens wieder mit einem Therapieplatz zu rechnen ist.
Klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, wie viele Absagen Sie nachweisen müssen und wie lang die Wartezeit sein muss, damit die Kasse diese als unzumutbar akzeptiert und die Kosten übernimmt.
Klären Sie vorab mit der Privatpraxis, ob sie alle Qualifikationen hat, die man benötigt, um als Privatpraxis mit gesetzlichen Kassen im Kostenerstattungsverfahren abrechnen zu dürfen.
Wichtig: Voraussetzung für das Kostenerstattungsverfahren ist, dass Sie zumindest ein Erstgespräch im Rahmen einer sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde in einer Praxis mit Kassenzulassung (oder in einer Ambulanz eines Ausbildungsinstituts) hatten. Dort stellt man Ihnen das Formular PTV11 aus, das bescheinigt, dass Sie eine Psychotherapie benötigen.
Ausbildungsambulanzen
Kostenerstattung
In der nächsten Folge stelle ich Ihnen zwei weitere unbekannte Optionen vor, einen Therapieplatz zu finden. Diese Optionen sind vor allem für Beschäftigte großer Firmen interessant.
Autor:
Dipl.-Psych. Michael Cramer
Psychologischer Psychotherapeut,
Master of Advanced Studies in Psychotherapie
mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie (Uni Bern)