Praxis für Psychotherapie Michael Cramer
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Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes psychotherapeutisches Verfahren zur Veränderung von Denken, Fühlen und Verhalten. Sie setzt an der aktuellen Situation an: Wie kommen Ihre aktuellen Beschwerden zustande und wodurch werden diese aufrecht erhalten? Gemeinsam entwickeln wir eine Vorstellung davon und erarbeiten mögliche Schritte zur Veränderung. Die Therapie soll Sie Ihrem Ziel näher bringen. Also sollten Sie sich fragen: Welche Situationen würde ich gerne besser meistern können? Was möchte ich lernen? Was würde ich gerne in meinem Denken, Fühlen und Verhalten verändern? Veränderung ist ein Lernprozess, zu dem Übung gehört. Deshalb beinhaltet Verhaltenstherapie immer, dass Sie zwischen den Sitzungen eigene Umsetzungsversuche im Alltag starten und Übungen durchführen. Das braucht Zeit und Geduld. Liegt eine psychische Störung vor, wird die Therapie von der Krankenkasse bezahlt.

Einzel- und Gruppentherapie

Verhaltenstherapie kann als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt werden, im Praxisraum oder als Videositzung. Manche Probleme lassen sich besser im Einzelkontakt mit dem Therapeuten bearbeiten. Andere können in der Gruppe effektiver gelöst werden. Die Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie nutzt die Vorteile beider Möglichkeiten.

 

Falls eine Gruppenteilnahme hilfreich erscheint und Sie sich dafür entscheiden, nehmen wir Sie in eine passende Gruppe auf. Die Größe beschränke ich auf maximal neun Patientinnen und Patienten. Bei der Zusammensetzung achten wir darauf, dass die Problematik der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ähnlich ist. Die Gruppe arbeitet an gemeinsamen Therapiezielen. Die Unterstützung der Mitstreiterinnen und Mitstreiter kann für Sie sehr motivierend wirken und Ihnen unerwartete Blickwinkel eröffnen. Gemeinsam kommt man oft schneller voran. 

 

Gruppensitzungen dauern 100 Minuten. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterschreiben eine Verschwiegenheitserklärung.

Die Schritte zum Therapieplatz

Die Schritte zum festen Therapieplatz: Warteliste, Probesitzungen, Therapievertrag, Therapiephase.
Grafik zum Vergrößern anklicken.

Terminalarm. Aufgrund des hohen Bedarfs an Therapieplätzen, kann es sein, dass Sie zunächst einige Monate auf einen Therapieplatz warten müssen. Eine klassische Warteliste führen wir nicht, weil sie einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Sie können sich für unseren Terminalarm anmelden, der Sie über frei werdende Termine informiert. Alls zum Terminalarm und zum Erstgespräch lesen Sie hier.

 

Probesitzungen. Es können bis zu vier Probesitzungen stattfinden, im Einzelkontakt oder als Gruppensitzung. In diesen Sitzungen prüfen wir gemeinsam, ob wir uns eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Denn die Chemie muss natürlich stimmen.

 

Therapievertrag. Falls wir nach den Probesitzungen gemeinsam zu der Einschätzung gelangen, dass eine weitere Zusammenarbeit sinnvoll und hilfreich sein könnte, schließen wir einen Therapievertrag ab. Er sieht vor, dass wir gemeinsam bei Ihrem Kostenträger ein bestimmtes Stundenkontingent beantragen, damit dieser die Therapiesitzungen bezahlt. Zudem einigen wir uns in dem Therapievertrag auf eine Regelung zum Umgang mit Terminabsagen, denn von Ihnen abgesagte Termine können nicht mit Ihrem Kostenträger abgerechnet werden. Grundsätzlich kann man eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie beantragen und zwar als Einzeltherapie oder als Gruppentherapie oder als Kombination aus beiden. Sobald die Genehmigung Ihres Kostenträgers vorliegt, kann die Therapie beginnen. 

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